Entlohnung

Viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, mit welchen Beträgen Gemeindevertreter, Bürgermeister, Kreistagsabgeordnete, Landräte, Landtags- und Bundestagsabgeordnete für ihren Aufwand und ihre Arbeit "entschädigt" werden.
Vorausgeschickt sei, dass die ehrenamtlich Tätigen bis einschließlich zur Kreisebene mit sehr geringen Beträgen auskommen müssen. Oftmals stehen die niedrigen Aufwandsentschädigungen in einem schmerzhaften Missverhältnis zum hohen Arbeitsaufwand und auch zur Verantwortung. Sobald wir es mit Abgeordneten im Landtag und darüber zu tun haben, steigen die Bezüge allerdings dermaßen an, dass wir dafür zunächst keine Erklärung anbieten können.
Nicht alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bekleiden ein Ehrenamt, es gibt auch hauptamtlich tätige. Wir fangen mit unseren Informationen hier ganz klein an und erweitern fortlaufend. Alle Beträge werden unverbindlich nach bestem Wissen genannt. Stand ca. 2018

Gemeindevertreter in Seedorf Euro / Monat Euro / Jahr
Gemeindevertreter
Ausschussmitglied
Sitzungsgeld je Sitzung
4 bis 12 im Jahr
15,- ca. 60,- bis 180,-
Fraktionsvorsitz einschließlich aller Kosten, u.a. Telefon, Internet, Fahrtkosten 50.- 600,-
Ausschussvorsitz
je Sitzung, ca. 4 im Jahr
30,- ca. 120,-
Fahrtkosten
werden nicht erstattet
0,-  
Telefonkosten, Internet 0,- 0,-
Schulverband
2 Sitzungen / Jahr
10,- 20,-
Bürgermeister (2017) Euro / Monat Euro / Jahr
Aufwandsentschädigung
Gemeinde
1.106,- 13.272,-
Reisekosten á Kto.
Abrechnung zu
0,30 € / km nach Fahrtenbuch
Gemeinde
125,- 1.500,-
Dienstzimmer
Gemeinde
102,- 1.224,-
Telefonpauschale
Gemeinde
75,- 900,-
Schulverband 250,- 3.000,-
Wegezweckverband (WZV) z. Zt. unbekannt  
Aktuelle steuerrechtliche Situation
Einkünfte des ehrenamtlichen Bürgermeisters einer amtsangehörigen Gemeinde in Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinisches FG 17.12.2015
Landrat SE (2017) Euro / Monat Euro / Jahr
Grundgehalt KomBesVO §7 B6
+ diverse Zuschläge
9.173,40 110.080,80
Sparkasse Südholstein, Verwaltungsrat
Öffentliches Ehrenamt
900,-
Stand 2016
10.800,-
HanseWerk AG, 3 Sitzungen / Jahr
Nebenamt
895,83 10.750,-
Gehört eine Tätigkeit zum Hauptamt des Landrates, hat dieser keinen Anspruch auf etwaig gezahlte Vergütungen, die seine gesetzlich festgelegte Besoldung übersteigen.
Nebentätigkeiten als pdf
Bei Nebentätigkeiten hat der Landrat seinem Dienstherrn erhaltene Vergütungen nach §§ 9, 10 Nebentätigkeitsverordnung SH abzuliefern, sobald sie einen Betrag von 5.550,-- € pro Jahr übersteigen. Vergütungen aus öffentlichen Ehrenämtern (z.B. § 7 Abs. 4 SpkG) stehen dem Landrat uneingeschränkt in voller Höhe zu.