Gemeindeprüfung 2017
Gemeindeprüfung Bericht 2017
Am 9. Juni 2017 hat das Gemeindeprüfungsamt (GPA) Kreis Segeberg den Prüfungsbericht 2010-2015 für das Amt Trave-Land mitsamt Gemeinden und verwalteten Verbänden vorgelegt.
Das Team der KFS. hat den Prüfungsbericht durchgearbeitet und in den Ausschüssen und in der Gemeindevertretung auf die notwendige Befassung und Korrekturen hingewiesen. Auf der folgenden Seite zeigen wir einige Punkte auf, die unsere Gemeinde betreffen. Nahezu alle aufgezeigten Punkte müssen noch bearbeitet werden. (Stand 03/04 2018). Der Original-Bericht umfasst die Haushaltsjahre 2010 - 2015 auf 362 Seiten.
Bericht Seite 9:
Der Aufgabenbereich der Kindertagesbetreuung wurde stichprobenartig in den Gemeinden Pronstorf, Rohlstorf und Seedorf geprüft. Es wird empfohlen, die Finanzierungsvereinbarungen mit den Kirchengemeinden Pronstorf, Rohlstorf und Seedorf entsprechend den Anregungen im Prüfungsbericht zu überarbeiten. Die Abrechnungen der Kirchengemeinden sollten grundsätzlich auf Angemessenheit und rechnerische Richtigkeit geprüft werden.
Bericht Seite 39:
Bewertung von Immobilien: Grundstücke mit öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Rathäuser oder Kindergärten unterliegen (dagegen) keiner formalen Nutzungsbeschränkung; sie können grundsätzlich auch ohne Einschränkung veräußert und die Gebäude anderweitig genutzt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund hier eine dauernde Wertminderung i. S. d. rechtlichen Vorgaben eintreten soll.
Bericht Seite 107
Kindertagesbetreuung in den Gemeinden Pronstorf, Rohlstorf und Seedorf
• Es wird empfohlen, die Verträge mit den Kirchengemeinden Pronstorf, Rohlstorf und Seedorf zu überarbeiten.
• Die Abrechnungen der Kirche sollten grundsätzlich auf Angemessenheit und rechnerische Richtigkeit geprüft werden.
Bericht Seite 112
Zur Höhe der Elternbeiträge sind keine Regelungen enthalten. Dadurch ist der Träger abgesehen von der Abstimmung im Beirat in der Festsetzung der Elternbeiträge frei. Nach § 5 Nr. 3 des Vertrages trägt die Kirchengemeinde als Trägeranteil 15 % der jährlichen Kirchensteuerzuweisung an die Kirchengemeinde. Diese Bezugsgröße steht in keinerlei Zusammenhang mit den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung.
Bericht Seite 116
Gemeinde Seedorf, Betreuung auswärtiger Kinder in Seedorf und Seedorfer Kinder auswärts.
Haushaltsjahre 2010-2015, Beträge erhalten 17.503,54 € Beträge gezahlt 196.919,01 €
Die Gemeinde Seedorf hat somit im Prüfungszeitraum mehr als elf mal so viel Ausgleichszahlungen für die Betreuung Seedorfer Kinder in auswärtigen Einrichtungen aufgebracht, als sie für die Betreuung auswärtiger Kinder in Seedorf erhalten hat. Der erhebliche Anstieg im Jahr 2015 geht insbesondere zurück auf Zahlungen an das Amt Großer Plöner See (Anm. KFS.: Kindertagesstätte Bredenbek).
Bericht Seite Seite 201
Wasserversorgung: Für die Gemeinde Seedorf wurde innerhalb des Prüfungszeitraumes nur eine einzige Gebührenkalkulation (am 11.11.2013) durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Verbrauchsgebühr lt. Satzung 1,80 €/m3;;;. Die Verwaltung berechnete eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 1,94 €/m3;;;. Auch hier empfahl die Verwaltung allerdings, wegen des Bestands des Sonderpostens für den Gebührenausgleich eine Reduzierung der berechneten Gebühr (um 0,31 €/m3;;;), mithin eine Gebühr von 1,63 €/m3;;;. Anmerkung KFS.: Dieser Punkt konnte inzwischen bearbeitet und erledigt werden.
Bericht Seite 211
Nach § 5 Abs. 1 d) der Hundesteuersatzungen wird die Steuer auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte ermäßigt für das Halten von Hunden, die als „…Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein…“.
Aufgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Satzungen wird auf Antrag jedoch eine Steuerbefreiung für das Halten von „…Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten werden…“ gewährt.
Diese widersprüchlichen Satzungsregelungen sind zu ändern, um eindeutig festzulegen, ob für diese Hundehaltungen nun eine Ermäßigung oder eine Befreiung von der Steuer gewährt werden soll. Aktuelle Satzung hier [21 KB]
Seite 212
Regelungen zur Datenverarbeitung. Die gemeindlichen Hundesteuersatzungen [21 KB]
enthalten keine Regelungen zur Erhebung und Verarbeitung der für die Festsetzung der Hundesteuer erforderlichen Daten. Derzeit fehlt die Rechtsgrundlage, die von den Hundehaltern gemeldeten Daten zu speichern und zu verarbeiten, um die Steuer festzusetzen.
Ab Seite 220
5.1.4. Aktenführung und Dokumentation der Vergabeverfahren im Amt
• Die Aktenführung der Vergabevorgänge ist zu verbessern.
• Elektronisch gespeicherte Dateien sind vor unzulässigen Änderungen zu sichern.
• Die Vergabeverfahren sind vollständig in der verbindlich festgelegten Form zu dokumentieren.
Zum Gesamttext des GPA (pdf) [1.896 KB]
Zurück zur Übersicht