WZV Breitband 2015

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
grundsätzlich habe ich den Breitbandausbau immer begrüßt und für sinnvoll gehalten, aber "nicht um jeden Preis". Die betroffenen Gemeinden haften dem WZV für die Gebühren aller erstellten Anschlüsse gemäß Vertrag für 29(!) Jahre, auch wenn diese einmal nicht mehr genutzt werden sollten. Als Gemeindevertreter habe ich dieses Finanzierungsmodell stets abgelehnt und deshalb die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg dazu befragt.

Ich bin überrascht, dass Frau Meike Kretschmer, vormals Brors, jetzt (31.01.2018) so kurzfristig aus der Verantwortung geflohen ist und die Gemeinden in der Luft hängen lässt. Wie Ehemann und WZV-Geschäftsführer Jens Kretschmer der Presse mitteilte, gibt es auch noch keinen Ersatz. Die Schuld für das Scheitern des aktuellen Projektes nun auf die Telekom abzuschieben, ist Unsinn. Wenn der WZV-Geschäftsführer einen so wichtigen Unternehmenszweig wie das Breitbandnetz allein in die Hände seiner Ehefrau legte, die in ähnlicher Situation schon ihren vorherigen Arbeitgeber, die Sacoin / Deutsche Glasfaser verlassen hatte, war das unprofessionell. Der WZV befindet sich leider in vielerlei Hinsicht auf Abwegen, inzwischen wahrscheinlich bis zur Halskrause im Sumpf. Auf die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger könnten finanzielle Belastungen zukommen, die sie unangenehm überraschen werden. Wir und ich wollen den lückenlosen Breitbandausbau, aber seriös und nicht um jeden Preis. Wir wollen einen Wegezweckverband, wie die Gründer ihn im Sinne hatten - als ein gemeinsames Unternehmen aller angeschlossenen Gemeinden, um unsere Straßen, Wege, die Entsorgung und inzwischen auch Leitungsnetze anzulegen und zu betreuen. Aktuell sehen wir uns jedoch einem verwirrenden und undurchsichtigen Geflecht aus mehreren Unternehmen gegenüber, das sogar schon spekulierte, zentrale Tätigkeiten wie Müllabfuhr an private Unternehmen auszulagern.

Jürgen Kaldewey
KFS. Kommunale Fraktion Seedorf

Bezüglich der Sittenwidrigkeit des Vertrages Gemeinde/WZV heißt es in einer der Antworten der Kommunalaufsicht (Frau Meißner s.u.):

"Letztlich weise ich noch darauf hin, dass es dem Vertragsrecht immanent ist, dass die Parteien sich von einem unterzeichneten Vertrag lösen können. So sieht das BGB je nach Vertrag und Sachverhalt ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht vor und insbesondere ein Kündigungsrecht. Ein Vertrag, der eine Partei dauerhaft, mithin vorliegend über einen Zeitraum von 29 Jahren binden würde, wäre sittenwidrig und demnach rechtlich angreifbar."

Dies ist eine weitergeleitete Nachricht
Von : Meißner, Lina-Marie <Lina-Marie.Meissner@kreis-segeberg.de>
An : 'Jürgen Kaldewey' <jk@kaldewey.de>
Datum : Montag, 15. September 2014, 11:58
Betreff: AW: Gegenstimme Breitband Ausbaugebiet 4 (Cluster "AG4")

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Sehr geehrter Herr Kaldewey,
recht herzlichen Dank für Ihre Email. Einen Prüfauftrag an die Kommunalaufsicht kann ich Ihren Ausführungen leider nicht entnehmen. Trotz dem habe ich mich noch einmal mit der Materie auseinander gesetzt.

Das Protokoll der Gemeindevertretersitzung lag hier bereits vor. Eine Ausfertigung wird der Kommunalaufsicht nach jeder Sitzung übersandt.
Anlässlich eines Termins am 09.09. beim WZV haben Herr Stamer und ich die Frage mit den, zunächst offensichtlich fehlenden 28 Verträgen mit Herrn Kretschmer noch einmal besprochen. Uns wurde erklärt, dass die Abweichung der Vertragszahlen (zunächst Zielzahl 500 und letztlich abgeschlossene 472 Verträge) keine Auswirkungen auf die kostendeckende und tragfähige Refinanzierungsmöglichkeit des Breitbandausbaus für die Gemeinde Seedorf haben. Die Kosten- und Risikoberechnung des WZV klingt durchdacht und plausibel. Insoweit verweise ich noch einmal auf den bereits vorhandenen Mailverkehr. Wie bereits erläutert ist Aufgabe der Kommunalaufsicht die Rechtsaufsicht. Kalkulationen und Berechnungen prüfen wir nur auf ihre Plausibilität im Zeitpunkt der Vorlage der Berechnung.
Um Sie diesbezüglich aber ein wenig zu beruhigen, weise ich darauf hin, dass die Termine beim WZV zum Thema Breitbandversorgung nicht nur im Beisein der Kommunalaufsicht, sondern auch in Gegenwart von Vertretern der Volksbank stattgefunden haben. Hier wird voraussichtlich eine genauere Prüfung der grundsätzlichen Berechnung und Wirtschaftlichkeit erfolgen; soll bedeuten, wenn das Berechnungsmodell nicht überzeugt, würde die Bank sicher auch kein Geld zur Verfügung stellen.

Letztlich weise ich noch darauf hin, dass es dem Vertragsrecht immanent ist, dass die Parteien sich von einem unterzeichneten Vertrag lösen können. So sieht das BGB je nach Vertrag und Sachverhalt ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht vor und insbesondere ein Kündigungsrecht. Ein Vertrag, der eine Partei dauerhaft, mithin vorliegend über einen Zeitraum von 29 Jahren binden würde, wäre sittenwidrig und demnach rechtlich angreifbar.

Dass die Verträge zwischen der SWN und dem Endabnehmer offensichtlich ein Rücktrittsrecht vorsehen, wenn Tatsachen bekannt werden, die dem Kunden ein Festhalten an dem Vertag nur schwer möglich machen, würde ich zunächst als kundenorientiert und kundenfreundlich bewerten. Meine Nachfrage beim WZV ergab, dass in allen bisherigen Ausbaugebieten nicht einmal eine Handvoll Kunden von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Lina Marie Meißner
Fachdienstleitung Recht und Kommunalaufsicht
Hamburger Straße 25
23795 Bad Segeberg